Von Herrn Ivan Lozo, Europasekretär der HCSP erhielt ich folgende Mail
mit der Bitte um Veröffentlichung.
Sehr geehrte Frau XXXX,
wir wissen nicht, od unser beiliegender Offener Brief eine Nachricht für Ihr ansonsten sehr informatives Portal “Kroatien Aktuell” ist. Die HCSP ist zwar seit 2000 keine parlamentarische Partei mehr, konnte allerdings bei den Regional- und Lokalwahlen 2009 erheblich zulegen und ist die einizige Partei im Lager der “pravasi” (“Staatsrechtler” im Sinne Ante Starcevic) HSP, HCSP, HSP-AS die im Aufwind ist. Auch eine Ursache dessen, dass die Partei seit einiger Zeit versucht sich von dem ihr durch die Medien aufgestülpte “extremen Rechtslastigkeit” zu befreien und sich ihrem tatsächlichem Profil zufolge als moderne, wenn auch Europaskeptische, Mitte-Rechts-Partei zu positionieren.
Viele Gruppierungen die sich auf Ante Starcevic berufen sind weit von seiner Ideologie entfernt und koketieren zu sehr mit faschistisch-rassistischen Ideologien; längst auf der politischen Abfallhalde geglaubten. Ein grosses Problem nicht nur der kroatischen Parteienlandschaft, sondern der Gesellschaft allgemein, was angegangen werden muss durch klarere Abgrenzung. Wir jedenfalls haben uns dazu entschlossen.
Mit freundlichen Grüssen
Ivan Lozo, Europasekretär der HCSP
Als Anlage wurde mir dieser offene Brief zugesendet:
HRVATSKA ČISTA STRANKA PRAVA
10000 Zagreb, Frankopanska 2/II
www.hcsp.hr hcsp.europa@web.de
Croatian Pure Party of Rights – Kroatische Reine Staatsrechtspartei
OFFENER BRIEF AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
An die Damen und Herren Abgeordneten des Europäischen Parlamentes
Herrn Abgeordneten Dr. Hannes Swoboda (SPÖ) unmittelbar
S t r a s s b o u r g
Betr.: Aufnahmeverhandlungen mit der Republik Kroatien
Bestimmungen der Verfassung der Republik Kroatien über die Auslieferung seiner Staatsbürger den Gerichten und Ermittlungs-behörden anderer EU Mitgliedsstaaten
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
Sehr geehrter Herr Dr. Swoboda,
in Ihrer Resolution vom 10.02.2010 haben Sie ihre Sorge zum Ausdruck gebracht, dass nur ein Drittel der kroatischen Bevölkerung für einen EU Beitritt ist. Einer der Gründe hierfür ist die Tatsache, dass einerseits die uneingeschränkte Mitarbeit mit dem Internationalen Haager Tribunal gefordert ist, während andererseits stillschweigend darüber hinweggegangen wird, dass die Morde an ehemaligen Exilkroaten unaufgeklärt bleiben und somit Mitarbeiter ehemals jugoslawischer Geheimdienste, gegen welche die Staaten der Europäischen Union internationale Haftbefehle erlassen haben, nicht prozessuiert werden.
Die Republik Kroatien ist 1996 gezwungen worden ein Verfassungsgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Gerichtshof zu erlassen und hat danach verfassungswidrig ihre Generäle ausgeliefert. Seinerzeit hat sich der damalige Vorsitzende unserer Partei und Abgeordneter des Kroatischen Staatsparlamentes, Ivan Gabelica, gegen die Verabschiedung dieses Gesetzes ausgesprochen, sofern nicht auch ein Gesetz erlassen wird, welches es ermöglicht kroatische Staatsbürger auszuliefern denen vorgeworfen wird weltweit an der Ermordung von Kroaten aus politisch motivierten Gründen beteiligt gewesen zu sein.
Es ist zwar zutreffend, dass die Republik Kroatien beabsichtigt in Kürze ein Verfassungsgesetz zu erlassen, welches es ermöglicht europäische Haftbefehle zu vollstrecken, aber es ist ebenso zutreffend, dass der Vorsitzende der Kommission für die Verfassungsgesetzänderung, Vladimir Šeks, einer der führenden Persönlichkeiten der kroatischen Regierungspartei, unzweideutig betont hat, dass das Gesetz keine Anwendung finden wird bei politisch motivierten Straftaten.
Wir erinnern daran, dass der Abgeordnete Dr. Friedrich Vogel (CDU) bereits 1982 im Deutschen Bundestag Sanktionen gegen das ehemalige Jugoslawien vorgeschlagen hat, mit der Begründung, dass ihm kein anderer Staat bekannt sei der so unverschämt auf dem Territorium anderer Staaten seine innenpolitischen Gegner verfolgt und ermordet und somit die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland verletze. Wir erinnern auch daran, dass der Europarat in seiner Resolution 1481 vom 25.01.2006 die Verbrechen totalitärer kommunistischer Regime verurteilt hat, von denen einst der Abgeordnete Dr. Vogel sprach. Die Bundesrepublik Deutschland ersucht nun die Auslieferung der an diesen Verbrechen mutmaßlich Beteiligten wohingegen die Republik Kroatien beabsichtig ein Gesetz zu erlassen, welches deren Auslieferung und somit mögliche Verurteilung verhindern soll.
Es wäre kontradiktorisch und ungerecht, wenn die Europäische Union nur deklarativ Verbrechen verurteilt, aber faktisch zulässt, dass diese Verbrechen unbestraft bleiben. Deshalb erwarten wir von den Abgeordneten des Europäischen Parlamentes und dessen Institutionen die Republik Kroatien ausdrücklich aufzufordern, dass in dem zu verabschiedenden kroatischen Verfassungsgesetz jeglicher Passus gestrichen wird mit welchem die Verhaftung und Auslieferung von Personen verhindert wird, denen politisch motivierte Straftaten vorgeworfen werden. Desweiteren bitten wir darum die Republik Kroatien davon in Kenntnis zu setzen, dass die Beitrittsverhandlungen nur dann abgeschlossen sein können, wenn Kroatien den Gerichten und Ermittlungsbehörden der EU-Staaten Personen wie Josip Perkovic und andere ausliefert.
Wir zweifeln nicht im Geringsten daran, dass ein weitaus größerer Teil der kroatischen Bevölkerung als derzeit einem EU-Beitritt geneigter sein würde, sofern das Europäische Parlament und dessen Institutionen dieser unserer Bitte nachkommen. Dies insbesondere deshalb, weil dann zumindest die jetzigen Zweifel hinsichtlich einer Ungleichbehandlung, die sich in der bislang vorgeschlagenenen kroatischen Verfassungsänderung widerspiegelt, ausgeräumt wären.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Europäischen Parlamentes, sehr geehrter Herr Dr. Swoboda, lassen Sie es nicht zu, dass Sie durch Ignorierung unseres Vorschlages in den Augen der kroatischen Bevölkerung zu Helfershelfern derjenigen werden, welche versuchen die Verurteilung der Vollstrecker und Auftraggeber an Morden, begangen an kroatischen politischen Emigranten in ganz Europa, den Opfern der Verbrechen des totalitären jugo-kommunistischen Regimes, zu verhindern.
Zagreb, 27. Februar 2010.
Josip Miljak, Vorsitzender der HČSP
Ivan Lozo, Internationaler Sekretär der HČSP
Informativ:
- Dem Präsidenten der Republik Kroatien, Herrn Dr. Ivo Josipović
- Der Vorsitzenden der Regierung der Republik Kroatien, Frau Jadranka Kosor
- Den Abgeordneten des Kroatischen Parlamentes
- Dem Vorsitzenden der Kommission für die Verfassungsgesetzänderung,
- Herrn Vladimir Šeks
- Presse
Und noch ein Brief:
Hallo,
nochmals vielen Dank für die Veröffentlichung des Offenen Briefes an das Europäische Parlament.
Unser Koordinator für Deutschland, Herr Jakeljic – da auch deutscher Staatsbürger und somit auch petitionsberechtigt -
hat nach Abstimmung mit dem Parteivorstand in Zagreb beiliegende Petition an das Europäische Parlament eingereicht.
Mit freundlichen Grüssen
Kroatische Reine Staatsrechtspartei
Ivan Lozo, Europasekretär
Hier der Text:
Petition (gemäß Artikel 194 des EG-Vertrags) des Božo JAKELJIĆ,
Koordinator der Kroatischen reinen Staatsrechtspartei (HCSP) für Deutschland
Božo JAKELJIĆ, D-50733 Köln, Lenbachstrasse 5
Staatsbürger der Bundesrepublik DeutschlandEuropean Parlament
Der Präsident des Europäischen Parlaments
Petitionsausschuss
Rue Wiertz
B – 1047 BRÜSSELPetition (gemäß Artikel 194 des EG-Vertrags) für die garantierte Auslieferungsmöglichkeit kroatischer Staatsbürger aus der Republik Kroatien an EU-Mitgliedsstaaten welche ihnen dort begangene politisch motivierte Straftaten im Auftrage ehemaliger jugoslawischer Geheimdienste zur Last legen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Republik Kroatien, nach deren geltender Verfassung kroatische Staatsbürger nicht ausgeliefert werden dürfen, hat sich als Beitrittkandidat zur Europäischen Union verpflichtet, seine Verfassungsgesetze den der EU-Mitgliedsstaaten auch im Sinne des Rahmenbeschlusses des Europarates (2002/584/JI) vom 13. Juni 2002 (Europäischer Haftbefehl) anzupassen.
Der von der kroatischen Kommission für die Verfassungsgesetzänderung dem kroatischen Parlament im September 2009 vorgelegte Änderungsentwurf betreffend Artikel 9 der Verfassung der Republik Kroatien sieht zwar vor, dass Artikel 9 Absatz 2 insofern angepasst werden soll, dass in Zukunft grundsätzlich auch die Auslieferung kroatischer Staatsbürger aufgrund eines Europäischen Haftbefehles ausgeliefert werden können; Einzelheiten und Ausnahmen allerdings durch entsprechende Gesetze geregelt werden sollen.
Eine vorgesehenen Ausnahme hat der Vorsitzende der kroatischen Kommission für die Verfassungsänderung, Herr Vladimir Šeks, unter anderem am 04.10.2009 (Večernji list, Zagreb) und anderweitig öffentlich und unzweideutig genannt. Demnach soll durch entsprechende Gesetze geregelt werden, dass Europäische Haftbefehle bei politisch motivierten Straftaten nicht vollstreckt werden können. Folglich beabsichtigt die Republik Kroatien zwar – um Kapitel 24. der Beitrittsverhandlungen schließen zu können – die bisherige Auslieferungsnichtmöglichkeit kroatischer Staatsbürger aufzuheben aber gleichzeitig für gewisse Personengruppen die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehles durch entsprechende Gesetze unmöglich zu machen.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass aufgrund des angekündigten Passus die in Kroatien unbehelligt lebenden ehemaligen Mitarbeiter der jugoslawischen Geheimdienste denen von Staaten der EU die Beteiligung an politisch motivierten Straftaten zu Lasten von Exilkroaten auf deren Teretorium zur Last gelegt wird und gegen die Internationale Haftbefehle ausgeschrieben sind, von einer Auslieferung und Prozessierung geschützt werden sollen.
Auf dieses Problem hat die Kroatische Reine Staatsrechtspartei in ihrem Offenen Brief vom 27.02.2010 die Abgeordneten des Europaparlamentes schon begründet hingewiesen.
Als ehemaliger politischer Emigrant und Mitglied der ehemaligen exilkroatischen Organisation Vereinigte Kroaten Europas e.V. (UHE) Frankfurt, habe ich ein persönliches Interesse daran, dass ehemalige Mitarbeiter der jugoslawischen Geheimdienste die in Deutschland ihre innenpolitischen Gegner ermordet und ihnen anderweitig Schaden zugefügt haben und gegen die das Bundeskriminalamt der Bundesrepublik Deutschland Internationale Haftbefehle ausgestellt hat oder noch wird an die Ermittlungs- und Justizbehörden der Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert werden.
Nur am Rande sei angemerkt, dass der Vorsitzende der Organisation der ich angehört habe (Vereinigte Kroaten Europas e.V. Frankfurt), Herr Nikola Miličević, nachdem das jugoslawische Auslieferungsersuchen von der Bundesrepublik Deutschland angelehnt worden ist am 13.01.1980 in Frankfurt Opfer eines Mordanschlages geworden ist hinter dem vermutlich der jugoslawische Geheimdienst stand. Gegen den Vorsitzenden derselben Organisation, Herr Tomislav Naletilić, ist am 26.08.1988 in Karlsruhe seitens des jugoslawischen Geheimdienstes ein Attentatsversuch ausgeführt worden. Betreffend Herrn Ivan Lozo, einst Generalsekretär derselben Organisation hat der Nachrichtensprecher des jugoslawischen staatlichen Fernsehens im März 1986. verkündet, dass ihn «die Hand der Gerechtigkeit einholen wird» – im seinerzeitigem Sprachjargon wohl: der Geheimdienst ihn richten wird.
Wie mehr als 2/3 der Kroaten bin auch ich gegen einen Beitritt Kroatiens zur EU und somit gegen den damit verbundene Verlust der staatlichen Souveränität und gegen die Prozessierung kroatischer Staatsbürger außerhalb Kroatiens. Aber weil in Kroatien kein Lustrationsprozess stattgefunden hat und es dort kein dem deutschen Stasi-Unterlagen-Gesetz vergleichbares Gesetz gibt, regieren überwiegend die alten jugoslawischen Kader für die es ein leichtes war die kroatischen Generäle dem Internationalen Gerichtshof zu überstellen aber andererseits alles daran setzen ehemalige Kollegen der ehemaligen jugoslawischen Geheimdienste zu schützen. Deshalb verwundert es auch nicht, dass in Kroatien keine öffentlich Diskussion über die anstehende Verfassungsänderung geführt mit welcher Verfassungsänderung der Weg geebnet werden soll Kroatien zu „dekroatisieren“ und den Staat in ein drittes Jugoslawien genannt „Westbalkan“ zu zwängen. Obgleich ich fest davon überzeugt bin, dass sich das kroatische Volk im Referendum gegen dieses Vorhaben und somit gegen den Beitritt zur EU entscheiden wird, appelliere ich präventiv:
Das Europäische Parlament und die zuständige Kommission mögen der Republik Kroaten unverzüglich mitteilen und auferlegen, dass Kapitel 24. der Beitrittsverhandlungen erst dann geschlossen werden kann, wenn seitens der Republik Kroatien durch geeignete Verfassungsänderung gewährleisten ist, dass die Vollstreckung Europäischer Haftbefehle betreffend kroatischer Staatsbürger denen EU-Mitgliedstaaten zur Last legen auf deren Territorium politisch motivierte Straftaten im Auftrage ehemaliger jugoslawischer Geheimdienste begangen zu haben ausnahmslos sicherstellt ist.Köln, 13.03.2010
Božo Jakeljić

















